Wertgutachten

Sinn und Zweck eines Wertgutachten

Wertgutachten werden grundsätzlich für Gebrauchtwagen, Oldtimer und Motorräder durchgeführt. Aus einem Wertgutachten, auch Fahrzeugbewertung genannt, wird der Zeitwert des Fahrzeugs und dessen Allgemeinzustand ermittelt. Um den Wert eines Autos einschätzen zu können, muss dieser auf Baujahr, Karosserietyp und Laufleistung bezogen werden. Das Interieur und Exterieur des Autos werden ebenfalls in die Schätzung einbezogen. Ergänzt werden die Kriterien durch die Bewertung von Sonderausstattungen und Serienausstattungen. Liegt ein nicht behobener Schaden vor, wird dieser als Mangel am Fahrzeug erfasst. Außerdem werden Fotos vom Ist-Zustand gemacht. Mit den ausführlichen Informationen wird ein übersichtliches Dokument angefertigt um damit dem Käufer oder Verkäufer eine detaillierte Übersicht bieten zu können.

Wissen Sie, wie viel wert Ihr Auto ist?

Ansonsten verhelfen Ihnen unsere Experten zu einer professionellen Autobewertung in Berlin. Dabei berücksichtigen wir mehr als nur Baujahr, Laufleistung, sondern auch alle anderen essenzielle Faktoren wie Ausstattung, Zustand, vorhandene Schäden sowie Angebot und Nachfrage.

Wertgutachten

Kompetente Wertgutachten in Berlin

Wenn Sie planen, ein Auto zu kaufen oder sogar Ihr eigenes zu verkaufen, wird es empfohlen, vorher eine Fahrzeugbewertung durchzuführen. Um ein Wertgutachten zu erstellen, arbeiten unsere Experten in Berlin für Ihnen an dieser Aufgabe.

Unsere unabhängigen und zertifizierten Gutachter bewerten Ihr Fahrzeug im Rahmen einer ausführlichen Begutachtung in Berlin fachgerecht und berücksichtigen neben Baujahr und Laufleistung auch alle weiteren relevanten Faktoren wie Ausstattung, Zustand, eventuelle (Vor-)Schäden sowie Angebot und Nachfrage.

Egal, ob Sie Ihr Auto verkaufen oder ein neues kaufen möchten, wir bieten Ihnen eine fundierte Fahrzeugbewertung. Beim Autokauf oder -verkauf in Berlin können Sie sicher sein, dass Sie nicht mehr als nötig bezahlen oder Ihr Auto zu einem angemessenen Preis verkaufen. 

Eine präzise Wertermittlung gibt Ihnen Sicherheit beim Kauf oder Verkauf eines Autos in Berlin & Umgebung

Unabhängig davon, ob Sie ein Auto kaufen oder verkaufen möchten, ist es wichtig zu verstehen, was ein Auto auf dem aktuellen Markt wert ist. Mit einer fundierten Bewertung Ihres Autos ( Wertgutachten / Fahrzeugbewertung ) in Berlin können Sie sicher sein, dass Sie es nicht unter Wert verkaufen und finanzielle Verluste riskieren.

Aber auch beim Autokauf ist der Fahrzeugpreis ein entscheidender Faktor für Ihre Kaufentscheidung. Mit unserem Expertengutachten von Unfallprofis können Sie sicher sein, dass Sie den richtigen Preis für Ihr Auto zahlen.

Im Rahmen einer Fahrzeugbewertung führen wir in Berlin eine ausführliche Fahrzeugbesichtigung unter Berücksichtigung aller wichtigen Faktoren wie Baujahr, Laufleistung, Ausstattung, Zustand, eventuelle Schäden sowie Bedarf und Angebot durch. Sie haben weitere Fragen zu unseren Fahrzeugbewertungen? Dann wenden Sie sich gerne an unser Sachverständigen Zentrum in Berlin. Wir sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche für Sie da. Nutzen Sie dafür unseren Kontaktformular, den WhatsApp-Button oder rufen Sie uns kostenlos und unverbindlich an. 

Für weitere informationen bzgl. Wertgutachten, insbesondere Oldtimers, können Sie unter der folgenden Website entnehmen: https://de.wikipedia.org/wiki/Wertermittlung_(Oldtimer) 

Kfz-Gutachten in wenigen Schritten / Wertgutachten

Erfahren Sie den Ablauf von der Kontaktaufnahme bis zum Kfz-Gutachten

Ihre Zusammenarbeit bzgl. Wertgutachten mit den Unfallprofis Berlin

  1. Sie entscheiden, ob Sie uns via Telefon, WhatsApp oder E-Mail kontaktieren. Wir passen uns Ihnen gerne an.
  2. Wir besichtigen das Fahrzeug bei uns im Sachverständigen Zentrum. 
  3. Als geprüfte und zertifizierte Kfz-Sachverständiger übernehmen wir den Rest. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich zurücklehnen und auf unsere Nachricht warten. 
  4. Wir bewerten Ihr Fahrzeug im Rahmen einer ausführlichen Begutachtung und Sie erhalten in kürzester Zeit alle relevanten Informationen.
Unfallgutachten Berlin

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unfallprofis030

Auftrag zur gutachenerstellung

Hiermi beauftrage ich das oben genanne Sachverständigenbüro mit der Erstellung eines Gutachtens.

Auftraggeber (Anspruchsteller)

Name:
Adresse:
Amtl. Kennzeichen:
Gutachten-Nr.:

Halter des gegnerischen Kfz (Unfallgenegner/Versicherungsnehmer)

Name:
Adresse:
Amtl. Kennzeichen:

Versicherungsgeselleschaft des Unfallgegners

Name:
Adresse:
Versich.-Nr.:
Schadentag/-Nr.:

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Zahlungsanweisung und Sicherungsabtretungserklärung

Aus Anlass des oben beschriebenen Schadenfalls, habe ich das oben genannte Kfz-Sachverständigenbüro beauftragt, ein Gutachten zur Schadenshöhe und Beweissicherung zu erstellen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) habe ich in diesem Zusammenhang zur Kenntnis genommen und anerkannt. Ich trete hiermit meine Schadenersatzansprüche aus dem genannten Unfall sicherheitshalber gegen den Fahrer, den Halter und den Versicherer des Unfallbeteiligten Fahrzeugs in Höhe der Gutachten kosten einschließlich der Mehrwertsteuer unwiderruflich an das o.g. Kfz-Sachverständigenbüro ab. Das Kfz-Sachverständigenb0ro ist berechtigt, diese Abtretung den Anspruchsgegnern offen zu legen und die sicherheitshalber abgetretenen Ansprüche gegenüber den Anspruchsgegnern in eigenem Namen geltend zu machen, wenn und soweit ich das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht bezahle. Für diesen Fall weise ich hiermit den Anspruchsgegner unwiderruflich an, den Forderungsbetrag des KfzSachverständigenbüros unmittelbar dorthin zu begleichen. Durch diese Sicherungsabtretung werden die Ansprüche des KfzSachverständigenbüros aus dem Sachverständigenvertrag gegen mich nicht berührt. Es kann die Anspruche zu jeder Zeit gegen mich geltend machen, verzichtet dann jedoch Zug um Zug gegen die Erfüllung auf die Rechte aus der Sicherungsabtretung gegenüber den Anspruchsgegnern. Ich habe für die Geltendmachung und Durchsetzung meiner Schadenersatzansprüche gegen die Anspruchsgegner selbst zu sorgen.
Berlin, den

Unterschrift Auftraggeber

Kadir Akbiyik

Kfz Sachverständiger

TÜV zertifiziert

Hauptgeschäftsstelle:

Schwalmweg 8
47807 Krefeld

Funk: (0162) 376 29 10
unfallprofis030@mail.de

VOLLMACHT

Den Rechtsanwälten der Kanzlei

verkehrsrechtsanwalte-berlin-blasche-pucciarelli
Daniel R. Blasche, Piero Pucciarelli

wird hiermit in Sachen

wegen

sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt. Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:



  1. zur Prozessführung (u. a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;

  2. zur Antragstellung in Familiensachen, zum Abschluss von Vereinbarungen in Familiensachen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten oder anderen Versorgungsauskünften;

  3. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 II StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a II StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach StPO zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren;

  4. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art, insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und den Versicherer;

  5. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen);


Die Vollmacht gilt in allen Instanzen, erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenz- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners).Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder die außergerichtliche Verhandlung durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wert-sachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattende Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen. Die Abrechnung der anwaltlichen Gebühren erfolgt nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).