Dienstleistungen

Unsere wichtigsten Leistungsangebote

Wir als Unfallprofis wollen vor allem eines – Ihnen den Stress und die Sorgen um Ihr Fahrzeug abnehmen. Ob nach einem Unfall oder in anderen aufwendigen Situationen. Wenn die Situation eine große Expertise benötigt, sind Sie hier genau richtig. Vor allem aber ist die Unfallgutachten bzw. Schadengutachten unsere tägliche Arbeit. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert. Auch das Wertgutachten bzw. die Fahrzeugbewertung gehört zu unseren Spezialitäten. Unser einziges Ziel ist Ihre vollste Zufriedenheit. Dafür bieten wir einen höchstprofessionellen Service an und gehen auf Ihre Wünsche ein.

Unfallgutachten/ Schadengutachten

Beim Unfallgutachten, auch Schadengutachten genannt, werden sämtliche Schäden und Werte des Unfallfahrzeugs sowie viele weitere wichtige Daten zusammenfasst. Diese Dokumentation wird zur Beweissicherung herangezogen, falls die Frage nach der Unfallschuld nicht eindeutig geklärt ist. Daher ist ist umso wichtiger mit einem unabhängigen und zertifizierten Sachverständiger zusammen zu arbeiten. Ein Unfallgutachten enthält Informationen wie über das Baujahr des jeweiligen Fahrzeugs sowie dessen Laufleistung und – wenn vorhanden – die Sonderausstattungen. Dabei werden die aus dem Unfall resultierenden Schäden fündig gemacht und ausführlich dokumentiert. Darüber hinaus können im Unfallbericht Angaben zur Schadenshöhe und Reparaturzeit gemacht werden. 

Wertgutachten/ Fahrzeugbewertung

Wertgutachten werden grundsätzlich für Gebrauchtwagen, Oldtimer und Motorräder durchgeführt. Aus einem Wertgutachten, auch Fahrzeugbewertung genannt, wird der Zeitwert des Fahrzeugs und dessen Allgemeinzustand ermittelt. Um den Wert eines Autos einschätzen zu können, muss dieser auf Baujahr, Karosserietyp und Laufleistung bezogen werden. Das Interieur und Exterieur des Autos werden ebenfalls in die Schätzung einbezogen. Ergänzt werden die Kriterien durch die Bewertung von Sonderausstattungen und Serienausstattungen. Liegt ein nicht behobener Schaden vor, wird dieser als Mangel am Fahrzeug erfasst. Außerdem werden Fotos vom Ist-Zustand gemacht. Mit den ausführlichen Informationen wird ein übersichtliches Dokument angefertigt um damit dem Käufer oder Verkäufer eine detaillierte Übersicht bieten zu können.

Mit uns haben Sie viele weitere Vorteile

Unabhängige KFZ-Sachverständige

Erfahrene KFZ-Sachverstädnige

Schnelle Bearbeitung

Beweissicherung

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Technische Beratung

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Unfallgutachten / Schadengutachten

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Auftrag zur gutachenerstellung

Hiermi beauftrage ich das oben genanne Sachverständigenbüro mit der Erstellung eines Gutachtens.

Auftraggeber (Anspruchsteller)

Name:
Adresse:
Amtl. Kennzeichen:
Gutachten-Nr.:

Halter des gegnerischen Kfz (Unfallgenegner/Versicherungsnehmer)

Name:
Adresse:
Amtl. Kennzeichen:

Versicherungsgeselleschaft des Unfallgegners

Name:
Adresse:
Versich.-Nr.:
Schadentag/-Nr.:

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Zahlungsanweisung und Sicherungsabtretungserklärung

Aus Anlass des oben beschriebenen Schadenfalls, habe ich das oben genannte Kfz-Sachverständigenbüro beauftragt, ein Gutachten zur Schadenshöhe und Beweissicherung zu erstellen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) habe ich in diesem Zusammenhang zur Kenntnis genommen und anerkannt. Ich trete hiermit meine Schadenersatzansprüche aus dem genannten Unfall sicherheitshalber gegen den Fahrer, den Halter und den Versicherer des Unfallbeteiligten Fahrzeugs in Höhe der Gutachten kosten einschließlich der Mehrwertsteuer unwiderruflich an das o.g. Kfz-Sachverständigenbüro ab. Das Kfz-Sachverständigenb0ro ist berechtigt, diese Abtretung den Anspruchsgegnern offen zu legen und die sicherheitshalber abgetretenen Ansprüche gegenüber den Anspruchsgegnern in eigenem Namen geltend zu machen, wenn und soweit ich das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht bezahle. Für diesen Fall weise ich hiermit den Anspruchsgegner unwiderruflich an, den Forderungsbetrag des KfzSachverständigenbüros unmittelbar dorthin zu begleichen. Durch diese Sicherungsabtretung werden die Ansprüche des KfzSachverständigenbüros aus dem Sachverständigenvertrag gegen mich nicht berührt. Es kann die Anspruche zu jeder Zeit gegen mich geltend machen, verzichtet dann jedoch Zug um Zug gegen die Erfüllung auf die Rechte aus der Sicherungsabtretung gegenüber den Anspruchsgegnern. Ich habe für die Geltendmachung und Durchsetzung meiner Schadenersatzansprüche gegen die Anspruchsgegner selbst zu sorgen.
Berlin, den

Unterschrift Auftraggeber

Kadir Akbiyik

Kfz Sachverständiger

TÜV zertifiziert

Hauptgeschäftsstelle:

Schwalmweg 8
47807 Krefeld

Funk: (0162) 376 29 10
unfallprofis030@mail.de

VOLLMACHT

Den Rechtsanwälten der Kanzlei

verkehrsrechtsanwalte-berlin-blasche-pucciarelli
Daniel R. Blasche, Piero Pucciarelli

wird hiermit in Sachen

wegen

sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt. Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:



  1. zur Prozessführung (u. a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;

  2. zur Antragstellung in Familiensachen, zum Abschluss von Vereinbarungen in Familiensachen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten oder anderen Versorgungsauskünften;

  3. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 II StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a II StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach StPO zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren;

  4. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art, insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und den Versicherer;

  5. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen);


Die Vollmacht gilt in allen Instanzen, erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenz- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners).Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder die außergerichtliche Verhandlung durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wert-sachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattende Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen. Die Abrechnung der anwaltlichen Gebühren erfolgt nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).