Unfallgutachten

Sie hatten einen Unfall und sind nicht schuld?

Beim Unfallgutachten, auch Schadengutachten genannt, werden sämtliche Schäden und Werte des Unfallfahrzeugs sowie viele weitere wichtige Daten zusammenfasst. Dieses Verfahren wird zur Beweissicherung herangezogen, falls die Frage nach der Unfallschuld nicht eindeutig geklärt ist.

Daher ist ist umso wichtiger mit einem unabhängigen Sachverständiger zusammen zu arbeiten. Ein Unfallgutachten enthält Informationen wie über das Baujahr des jeweiligen Fahrzeugs sowie dessen Laufleistung und – wenn vorhanden – die Sonderausstattungen. Dabei werden die aus dem Unfall resultierenden Schäden fündig gemacht und dann ausführlich dokumentiert. Darüber hinaus können im Unfallbericht Angaben zur Schadenshöhe und Reparaturzeit gemacht werden. 

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Anfahrt und Besichtigung Ihres Schadens vor Ort in und um Berlin. Die entstandenen Kosten rechnen wir als Kfz-Gutachter direkt mit der jeweiligen Versicherung des Gegenübers ab. Als Geschädigter entstehen Ihnen keine Kosten für das Kfz-Gutachten oder die Schadenabwicklung mit der Versicherung. 

Kfz-Gutachten

Unfallgutachten in Berlin nach Ihrer Wahl

Als unverschuldeter eines Autounfalls haben Sie das Recht, einen Berliner Unfallgutachter Ihres Vertrauens zu bestellen. Sie sind keinem von einer Versicherungsgesellschaft bestellten Kfz-Unfallspezialisten gebunden.

Unfallgutachten Berlin

Kontinuierliche Entwicklungen in Technologie und Rechtssystemen haben zu einer erhöhten Komplexität der heutigen Kfz-Unfallgutachter geführt. Daher ist eine hohe Fachkompetenz im Umgang mit Kfz-Unfallmeldungen sehr wichtig. Als erfahrene Fahrzeuggutachter ermitteln und bewerten wir Schäden und den Schadenswert eines Fahrzeugs und sorgen dabei für Beweissicherungen. Hier ist die Nachvollziehbarkeit des Gutachters unerlässlich, um im Streitfall eine stabile Stellung zu beziehen und Ihre Rechte durchsetzen zu können. Neben der Erfahrung haben die Unfallprofis in Berlin durch mehrere Weiterbildungen ihre Expertise/Wissen zu Zukunftsthemen in der Automobilbranche erweitert.

Zertifizierte Unfallgutachten in Berlin

Die zertifizierten Kfz-Sachverständiger und Kfz-Unfallgutachter der Unfallprofis Berlin ermitteln den Schaden an Ihrem Fahrzeug und erstellen Ihnen ein unabhängiges Kfz-Unfallgutachten in Berlin. Mit unserer Unfallanzeige können Sie bei der Versicherung des Unfallverursachers einen Schaden geltend machen. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Unsere Kosten werden von der anderen Versicherungsgesellschaft getragen. Wir entlasten Sie während dem Prozess und übernehmen die Arbeit für Sie. 

Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf der folgenden Seit von Wikipedia. https://de.wikipedia.org/wiki/Gutachten

Falls Sie weitere offene Fragen haben, können Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich kontaktieren. Die Erstgespräche bezüglich einem Unfallgutachten innerhalb Berlin und Umgebung sind kostenlos. Unsere Kfz-Gutachter sind rund um die Uhr für Sie erreichbar – in und um Berlin.  

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren - Ihre Experten für Kfz-Unfallgutachten

Unfallgutachten und Schadengutachten in Berlin

Hier beantworten wir Ihre Fragen. Sie finden alle Informationen rund um die Themen Schadenregulierung mit der Versicherung, Kosten für ein Gutachten, wie unsere Kfz-Gutachter vorgehen sowie wichtige Fachbegriffe zum Thema Unfallgutachten, Wertgutachten und vieles mehr. Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf – Unfallprofis030 Ihr Kfz-Sachverständiger in  Berlin.

 

Kfz-Gutachten in wenigen Schritten / Unfallgutachten

Erfahren Sie den Ablauf von der Kontaktaufnahme bis zum Kfz-Gutachten

Ihre Zusammenarbeit mit den Unfallprofis Berlin

  1. Sie entscheiden, ob Sie uns via Telefon, WhatsApp oder E-Mail kontaktieren. Wir passen uns Ihnen gerne an.
  2. Wir besichtigen das Fahrzeug am Unfallort, bei Ihnen vor der Haustür oder bei uns im Sachverständigen Zentrum. Auch hier überlassen wir Ihnen die Wahl. Wir empfehlen grundsätzlich ein Besichtigungstermin bei uns im Sachverständigen Zentrum, aufgrund der dort vorhanden Geräte.
  3. Als geprüfte und zertifizierte Kfz-Sachverständiger übernehmen wir den Rest. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich zurücklehnen und auf unsere Nachricht warten. 
  4. Sie erhalten den ermittelten Betrag von der Versicherung oder ein Angebot zur Reperaturkostenübernahme. Auch uns müssen Sie nicht bezahlen, diese Kosten übernimmt ebenso die Versicherung.

    Bei weiteren Fragen zum Ablauf der Zusammenarbeit oder den Kfz-Gutachten, können Sie uns jederzeit kostenlos und unverbindlich kontaktieren. Wir sind für Sie in Berlin und in vielen anderen Städten mit großer Expertise an Unfallgutachten und Wertgutachten vertreten. Wir freuen uns auf eine positive Zusammenarbeit.

Unfallgutachten Berlin

Kontaktieren Sie uns...

unfallprofis030

Auftrag zur gutachenerstellung

Hiermi beauftrage ich das oben genanne Sachverständigenbüro mit der Erstellung eines Gutachtens.

Auftraggeber (Anspruchsteller)

Name:
Adresse:
Amtl. Kennzeichen:
Gutachten-Nr.:

Halter des gegnerischen Kfz (Unfallgenegner/Versicherungsnehmer)

Name:
Adresse:
Amtl. Kennzeichen:

Versicherungsgeselleschaft des Unfallgegners

Name:
Adresse:
Versich.-Nr.:
Schadentag/-Nr.:

 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Zahlungsanweisung und Sicherungsabtretungserklärung

Aus Anlass des oben beschriebenen Schadenfalls, habe ich das oben genannte Kfz-Sachverständigenbüro beauftragt, ein Gutachten zur Schadenshöhe und Beweissicherung zu erstellen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) habe ich in diesem Zusammenhang zur Kenntnis genommen und anerkannt. Ich trete hiermit meine Schadenersatzansprüche aus dem genannten Unfall sicherheitshalber gegen den Fahrer, den Halter und den Versicherer des Unfallbeteiligten Fahrzeugs in Höhe der Gutachten kosten einschließlich der Mehrwertsteuer unwiderruflich an das o.g. Kfz-Sachverständigenbüro ab. Das Kfz-Sachverständigenb0ro ist berechtigt, diese Abtretung den Anspruchsgegnern offen zu legen und die sicherheitshalber abgetretenen Ansprüche gegenüber den Anspruchsgegnern in eigenem Namen geltend zu machen, wenn und soweit ich das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht bezahle. Für diesen Fall weise ich hiermit den Anspruchsgegner unwiderruflich an, den Forderungsbetrag des KfzSachverständigenbüros unmittelbar dorthin zu begleichen. Durch diese Sicherungsabtretung werden die Ansprüche des KfzSachverständigenbüros aus dem Sachverständigenvertrag gegen mich nicht berührt. Es kann die Anspruche zu jeder Zeit gegen mich geltend machen, verzichtet dann jedoch Zug um Zug gegen die Erfüllung auf die Rechte aus der Sicherungsabtretung gegenüber den Anspruchsgegnern. Ich habe für die Geltendmachung und Durchsetzung meiner Schadenersatzansprüche gegen die Anspruchsgegner selbst zu sorgen.
Berlin, den

Unterschrift Auftraggeber

Kadir Akbiyik

Kfz Sachverständiger

TÜV zertifiziert

Hauptgeschäftsstelle:

Schwalmweg 8
47807 Krefeld

Funk: (0162) 376 29 10
unfallprofis030@mail.de

VOLLMACHT

Den Rechtsanwälten der Kanzlei

verkehrsrechtsanwalte-berlin-blasche-pucciarelli
Daniel R. Blasche, Piero Pucciarelli

wird hiermit in Sachen

wegen

sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt. Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:



  1. zur Prozessführung (u. a. nach §§ 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen;

  2. zur Antragstellung in Familiensachen, zum Abschluss von Vereinbarungen in Familiensachen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten oder anderen Versorgungsauskünften;

  3. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen (§§ 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach § 411 II StPO, mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach §§ 233 I, 234 StPO sowie mit ausdrücklicher Ermächtigung zur Empfangnahme von Ladungen nach § 145 a II StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach StPO zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren;

  4. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art, insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und den Versicherer;

  5. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen);


Die Vollmacht gilt in allen Instanzen, erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenz- und Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gegners).Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder die außergerichtliche Verhandlung durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wert-sachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die vom Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattende Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen. Die Abrechnung der anwaltlichen Gebühren erfolgt nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).